TRANSPARENZ

Hinweis zu KI-generierten und KI-bearbeiteten Bildern

Auf dieser Website werden Bilder veröffentlicht, die mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt oder verändert wurden. Dazu gehören insbesondere Porträts, Illustrationen und Vorschaubilder von Beiträgen.

Rechtlicher Hintergrund

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Artikel 50 Absatz 4 verpflichtet Betreiber zur Offenlegung von KI-generierten oder manipulierten Bild-, Ton- und Videoinhalten, sofern diese als Deepfake im Sinne der Verordnung einzustufen sind. Dies betrifft Inhalte, die bestehenden Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich authentisch erscheinen können.

Die Offenlegung muss nach Artikel 50 Absatz 5 spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt klar und erkennbar erfolgen. Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktive Werke sieht die Verordnung eine angemessene Offenlegung vor, die deren Darstellung oder Genuss nicht beeinträchtigt.

Art und Umfang der Bildbearbeitung

Bei den bearbeiteten Porträts dienen eigene Fotografien als Ausgangsmaterial. Durch KI können insbesondere Kleidung, Hintergrund, Licht, Farben, Gesichtsausdruck, Körperhaltung und die dargestellte Umgebung verändert werden. Andere Bildmotive werden vollständig mit KI erzeugt. Der Einsatz dient der visuellen Gestaltung, beispielsweise der Bildsprache, Stimmung und Lesbarkeit von Vorschaubildern.

Diese Darstellungen sind keine verlässlichen fotografischen Nachweise tatsächlicher Orte, Ereignisse oder Situationen. Die auf den Hauptseiten eingesetzten KI-bearbeiteten Porträts tragen unmittelbar am Bild die Kennzeichnung „KI-modifiziert“. Sie gilt auch für die alternative Bildversion, die beim Berühren oder Aktivieren des Hinweises angezeigt wird.

Kennzeichnung und Verantwortlichkeit

Dieser allgemeine Hinweis erläutert den Einsatz von KI auf der Website. Er ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Kennzeichnung am jeweiligen Inhalt. Die redaktionelle Verantwortung für Auswahl und Veröffentlichung der Inhalte liegt bei Georg Roch.

Rechtsgrundlage: Artikel 50 der KI-Verordnung. Ergänzende Erläuterungen: Europäische Kommission zu den Transparenzpflichten.

Stand: 11. September 2026

Das nächste Mal direkt ins Postfach?